Ist Korrekturlesen legal?

Ja, selbstverständlich ist Korrekturlesen erlaubt. Niemand kann Ihnen verwehren, ein Korrektorat oder Lektorat Ihrer Diplomarbeit oder Dissertation in Auftrag zu geben, weil durch ein Korrektorat oder Lektorat Ihre wissenschaftliche Leistung nicht verändert wird. Korrektorat und Lektorat zählen somit zu den erlaubten Hilfsmitteln.

Von vielen Professoren bzw. Dozenten wird ein professionell korrigierter Text sogar gerne gesehen, weil sie Ihre Arbeit so viel schneller lesen können. Das ist angesichts des Umfangs der heutzutage von einem Professor zu bewertenden Leistungsnachweise nachvollziehbar.

Gehen Sie ruhig ganz offensiv mit der Frage nach einem professionellen Korrekturlesen auf Ihren Dozenten oder Betreuer zu, er wird sicherlich erfreut (manchmal sogar erleichert) sein, dass Sie von sich aus die Frage stellen.

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